Spendenkonto
Eine Bestätigung über die Zuwendung im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes (Spendenquittung) wird Ihnen automatisch ab einem Betrag von 300 € zugesandt. Vergessen Sie deshalb nicht, Ihre vollständige Adresse bei der Überweisung anzugeben.
Für Spenden unter 300 € genügt seit dem Steuerjahr 2021 ein vereinfachter Spendennachweis für die steuerliche Absetzung bei dem Finanzamt. Hierzu zählt beispielswiese der Kontoauszug oder der Überweisungsbeleg. Sollten Sie trotzdem eine Spendenbescheinigung wünschen, so informieren Sie uns bitte.
Allen Spendern sei hiermit ein herzliches Dankeschön ausgesprochen.
Sparkasse Koblenz
IBAN: DE59 5705 0120 0001 0112 20
BIC: MALADE51KOB
Volksbank RheinAhrEifel eG
IBAN: DE78 5776 1591 0160 2425 01
BIC: GENODED1BNA